Viele Menschen entscheiden sich für eine Investition in einen Goldbarren Schweiz kaufen. Das liegt daran, dass es als langfristige Investition gesehen wird, die von Generation zu Generation weitergegeben werden kann. Aber wie vererben Sie Ihr Gold an Ihre Lieben ? Was sagt das Gesetz zu diesem Thema ? Wie hoch sind die Erbschafts- oder Schenkungssteuern ?

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Für die Verwaltung ist der Goldbarren Schweiz kaufen ein Vermögenswert wie jeder andere. Sie unterliegt daher den Bedingungen des Common Law und der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Generell betragen die gemeinsamen Erbschaftsfreibeträge zwischen Eltern und Kindern 100.000 Euro und zwischen Großeltern und Enkelkindern 31.865 Euro. Zwischen Brüdern und Helfern sind es 15.932 Euro, 7.967 Euro zwischen Onkel/Tante und Neffe/Nichte und 5.310 Euro zwischen Urgroßeltern und Urenkel. Sie sind alle 15 Jahre zu erneuern und gelten pro Spender und pro Begünstigten. Die über die Ermäßigungen hinaus geltenden Zollsätze unterliegen einer Skala von 5% bis 55%. Dies hängt von der Beziehung zwischen dem Begünstigten und dem Spender, aber auch von den Beträgen ab.

Manuelle Spenden

Die Goldbarren Schweiz kaufen können manuell gespendet werden. Mit anderen Worten: Sie können es von Hand zu Hand weitergeben, mit oder ohne Urkunde. Sie muss jedoch der Verwaltung gemeldet werden. Um die Möglichkeit der Steuerhinterziehung zu vermeiden, gibt es zwei Arten von Vereinbarungen. Der Begriff der manuellen Spende und die geltenden Steuervorschriften werden im BOI-ENR-DMTG-20-10-20-10 erwähnt. Wird eine Urkunde abgeschlossen und die Schenkung zur Verwaltung erhoben, unterliegt sie der unentgeltlichen Übertragungssteuer. Liegt keine Urkunde vor, wird die erklärte Handschenkung bei jeder neuen Schenkung oder Erbschaft steuerpflichtig.

Ein Geschenk machen

Natürlich können Sie einen Goldbarren Schweiz kaufen auch zum Geburtstag, zur Hochzeit, zu Weihnachten oder anderen Anlässen verschenken. Außerdem müssen Sie sich unter diesen Umständen nicht um die Erbschafts- oder Schenkungssteuer kümmern. Sie wird daher als übliches Geschenk betrachtet. Darüber hinaus hat die Verwaltung auch zugegeben, dass diese Art von Schenkung steuerlich nicht mit dem Nachlass in Verbindung gebracht werden kann und auch nicht besteuert werden kann. Der Charakter einer gewohnheitsmäßigen Schenkung wird daher von Fall zu Fall beurteilt, je nach Situation des Schenkers. Der Wert des Goldbarrens muss jedoch angemessen bleiben. Eine Schenkung von weniger als 1 oder 2 % des Vermögens oder 2,5 % des Jahreseinkommens des Empfängers wird von den Gerichten als übliche Schenkung angesehen.